Sie besitzen ein Denkmal? Dann schätzen Sie sich glücklich, denn dieses Privileg wird nur wenigen zuteil! Denkmale sind Zeugnis gelebter Menschheitsgeschichte und baulicher Ausdruck unserer Kultur!
Sie möchten eine denkmalgeschützte Immobilie verkaufen oder erwerben? Gerne berate ich Sie!
Wenn Sie ein Denkmal kaufen und baulichen Maßnahmen planen, gibt es im Vorfeld Besonderheiten zu beachten und mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Denn der besondere Charakter Ihres Denkmals soll uns und der Nachwelt erhalten bleiben.
Gerne übernehme ich erste Beratungen und Abstimmungen kostenfrei für Sie, damit Sie einschätzen können, was denkmalpflegerisch zu erwarten ist.
Denkmale und ältere Immobilien verfügen über Qualitäten, die ein Neubau oft nicht leisten kann: ein angenehmer, unaufgeregter, aber stimmiger Baustil, eine solide Bausubstanz. Natürliche Materialien, ohne Umweltgifte, die das Raumklima regulieren und auf natürlichem Wege einst hergestellt und wiederverwertet werden können. Eine Lage in einem alten Wohnviertel, ein alter, Baum bestandener, eingewachsener Garten, der im Sommer Schatten spendet und für Zirkulation und Feuchtigkeit sorgt. Reicher Kleinstlebewesen Bestand und Einklang mit der Umgebung.
Ziel des Denkmalschutzes ist es, den Wesen eines Denkmals mit seiner historischen Aussage möglichst unverfälscht zu erhalten. Somit ist eine Dokumentation des Bestandes häufig der erste Schritt. Bauliche Maßnahmen an einem denkmalgeschützten Gebäude und seinen historischen Elementen unterliegen denkmalpflegerischen Bestimmungen. Die denkmalwürdige Substanz ist in der Weise zu erhalten, dass sowohl die historische Aussage, als auch eine sinnvolle und stiltreue Nutzung sichergestellt ist. Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, Eigentümer in Ihrem Vorhaben denkmalpflegerisch zu unterstützen und zu bestärken.
Es klingt oft verwirrend und manchmal kompliziert. Bauliche Arbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden sind denkmalpflegerisch auszuführen. Dies gilt beim Einzeldenkmal sowohl für das Innere des Gebäudes, als auch für das Äußere. Bei Gebäuden innerhalb denkmalgeschützter Gesamtanlagen unterliegen die Gebäudehülle und die Einfriedung einer denkmalpflegerischen Abstimmung. Insbesondere die Erneuerung von Außenputzen oder Anstrichen, Dächern, Fenstern, Schlagläden, Haustüren, Einfriedungen etc. ist im Vorfeld mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen und vor Beginn der Aktivitäten schriftlich genehmigen zu lassen. Dies ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Steuervorteilen.
Denkmalschutz ist auch Klimaschutz. Eine stil- und materialgerechte denkmalpflegerische Arbeitsweise erfordert häufig handwerkliche Techniken, die ausschließlich von erfahrenen und denkmalkundigen Fachleuten ausgeführt werden können. Diese sind zu Rate zu ziehen, um den denkmalwürdigen Bestand zu sichern und aufzuarbeiten. Hierbei ist nicht nur die Kenntnis alter Techniken von Bedeutung, sondern auch das Wissen über die Verträglichkeit alter und neuer Materialien.
Denkmalgeschützte Wohnhäuser von Jan Hubert Pinand 1918 und Sixtus Grossmann 1930, in der Villenkolonie Eberstadt.
Links: Echtes Holzfenster; mit denkmalpflegerischen Anspruch, filigran und historisch reich gegliedert
Mitte: Kunststofffenster; zwar materialfremd, jedoch filigran unter Beachtung der historischen Gliederung
Rechts: Kunststoffenster, materialfremd, unprofiliert, massiv, ohne Beachtung der historischen Gliederung
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Pflege und Erhalt stellen im Denkmalschutz die erste Wahl dar, dennoch ist es in Abstimmung mit dem Amt für Denkmalschutz grundsätzlich möglich, historische, einfachverglaste Holzfenster aus Gründen des Wärmeschutzes, des Schallschutzes, oder der Behaglichkeit aufzurüsten, oder durch Fenster mit Doppelverglasung zu ersetzen, sofern das Erscheinungsbild des Fensters mit Rahmen, Sprossen und Kämpfern dem Original entspricht. Der Nachbau durch einen erfahrenen und von der Denkmalbehörde anerkannten Handwerksbetrieb ist ratsam. Ein Ersatz durch Kunstoff- oder gar Stahlfenster ist nicht zulässig, es sei denn, das Original besteht genau daraus.
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Ein nach Neubaukriterien renoviertes historisches Haus wirkt nicht authentisch! Es vermittelt einen unausgewogenen Eindruck und verliert seinen Zauber. Brüche und Spuren des Alters werden im Denkmalschutz als Bereicherung angenommen und wertgeschätzt, denn bei allen Elementen wie Dächern, Fassaden, Türen und Toren, Treppen, Stuck und Schmuckelementen ist der behutsame Erhalt immer dem modernen Ersatz vorzuziehen.
Bei bauliche Anlagen, die innerhalb einer Gesamtanlage unter Denkmalschutz stehen, betrifft der Denkmalschutz alle Elemente des Bauwerks, die an der Gebäudeaußenseite sichtbar sind, wie Fenster, Fassade, Dach, Treppenanlagen, Einfriedungen. Gleichermaßen sind auch steuerrechtliche Regelungen anwendbar. Erfahren Sie mehr über Steuerliche Besonderheiten im Denkmalschutz.
Carla Pflug Immobilien & Denkmalimmobilien
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